Gemäss dem Zweckartikel des Organisationsreglementes (OgR) erfüllt der Wasserbauverband Chisebach an der Chise und den ihm zugeordneten Zuflüssen die Wasserbaupflicht gemäss der geltenden Wasserbaugesetzgebung (Unterhalt und Ausbau der Gewässer) anstelle der Gemeinden.

Weiter realisiert der Verband die Massnahmen, wie sie im Hochwasserschutzkonzept (HWSK) Chise vom November 2003 vorgesehen sind: Es handelt sich dabei um die Projekte (Wasserbaupläne) Groggenmoos (realisiert 2012-14), Hünigenmoos, Kiesen, Konolfingen (alle projektiert und vorgeprüft) und Mühlebach (Mirchel, genehmigt 2012).

Bei den Gemeinden verbleibt die Wasserbaupflicht an den Zuflüssen der Chise, soweit dafür nicht der Wasserbauverband zuständig ist und an allen übrigen öffentlichen Gewässern.

Die Bachparzellen gehören den Gemeinden und Privaten, teilweise sind diese ausgemarcht, teilweise nicht. Vereinzelt gehören Bachparzellen auch dem Wasserbauverband, insbesondere bei der Realisierung von Projekten oder wenn Private ihre Bachparzelle abtreten wollen.

Das ganze Einzugsgebiet der Chise entspricht einer Fläche von rund 70 km2.

Verbandsgemeinden des Wasserbauverbandes Chisebach sind alle Anstössergemeinden an die Chise: Bowil, Zäziwil, Mirchel, Niederhünigen, Konolfingen, Freimettigen, Oberdiessbach, Herbligen, Oppligen und Kiesen. Diese zehn Gemeinden umfassen rund 41 km2 des Einzugsgebietes der Chise.

Ebenfalls im Einzugsgebiet der Chise liegen die Gemeinden (ganz oder teilweise): Oberthal, Oberhünigen, Grosshöchstetten, Linden und Brenzikofen.